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WEG ZUR THERAPIE

VOR Therapiebeginn benötigen Sie:


Schritt 1:

Sie benötigen eine Verordnung von einem Arzt oder einer Ärztin.

Der Verordnungsschein muss Folgendes enthalten:

  • Ihre persönlichen Daten

  • die medizinische Diagnose

  • die Zuweisung zur logopädischen Therapie

  • die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B. 10x logopädische Therapie à 60 Min. T3)


Schritt 2:

Dieser Verordnungsschein muss anschließen bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden,

damit Sie einen Teil der Kosten nach Therapieende rückerstattet bekommen.


Schritt 3:

Sobald die Verordnung bewilligt wurde, können Sie mit mir einen Termin entweder über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0677/624 155 88 oder per E-Mail office@sprech-stunden.at vereinbaren. Bitte bringen Sie zu unserem ersten Termin den bewilligten Verordnungsschein und bereits vorhandene Befunde (z.B. HNO-Befund, neurologischer Befund) mit.

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THERAPIE-TARIFE

45 Minuten (T2):   75€ 

60 Minuten (T3):   95€ 


Kosten-Refundierung

Ich arbeite als Wahl-Logopädin aller Kassen. Das bedeutet, dass die Therapie-Kosten nach jedem Termin in bar zu begleichen sind. Um nach Therapieende einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen, müssen Sie die von mir ausgestellte Honorarnote zusammen mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Rückerstattung der gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 40-70%. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel den Restbetrag. Bitte informieren Sie sich über die genauen Rückerstattungskosten bei Ihrer Krankenkasse.


Absagemodus

Vereinbarte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung telefonisch oder per SMS unter 0677/624 155 88 oder via E-Mail unter office@sprech-stunden.at abgesagt werden. Bei zu kurzfristiger Absage bzw. unentschuldigtem Versäumen des Termins, muss das Honorar privat in Rechnung gestellt werden. Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass bei verspätetem Therapiebeginn die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden kann.

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