Drei Schritte zu Ihrer logopädischen
Therapie
VOR Therapiebeginn benötigen Sie:
Schritt 1:
Sie benötigen eine Verordnung von einem Facharzt (Kinderarzt, Zahnarzt, HNO-Arzt,
Neurologe).
Der Verordnungsschein muss Folgendes enthalten:
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Ihre persönlichen Daten
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die medizinische Diagnose
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die Zuweisung zur logopädischen
Therapie
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die Anzahl und Dauer der Therapieeinheiten (z.B.
10x logopädische Therapie à 60 Min. T3)
Schritt
2:
Dieser Verordnungsschein muss anschließen bei Ihrer
Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden,
damit Sie einen Teil der Kosten nach Therapieende rückerstattet bekommen.
Schritt
3:
Sobald die Verordnung bewilligt wurde, können Sie mit mir
einen Termin entweder über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0677/624 155 88 oder per E-Mail office@sprech-stunden.at vereinbaren. Bitte bringen Sie zu unserem ersten Termin
den bewilligten Verordnungsschein und bereits vorhandene Befunde (z.B. HNO-Befund, neurologischer Befund) mit.